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04.
Dezember 2003
Übersicht:
Mein Privates
Hypothekendarlehn bei der Deutschen
Bank (1985)
1985 01.10. PHD / BVD für einerseits Kaufpreis 2-Zi-Wohnung (55.000,- DM) und Dachgeschoss (15.000,- DM) (zus. 70.000,- DM) und andererseits Ausbau- und Nebenkosten (87.000,- DM): zus. 164.000,- DM.
"Mitantragsteller": Herr W. H., der das Objekt aber nicht nutzt.
Mein damaliges monatl. Netto-Einkommen (alleinerziehend): 3.000,- DM; ein 11-jähriges Kind.
Kein Hinweis der Bank auf Möglichkeit, öffentliche Fördermittel erhalten zu können. (Ein späteres Gutachten der WBK von 1988 ergab einen Förderbetrag i. H. v. 31.500,- DM.)
Zinsbindung vier Jahre; 8,16 % effektiver Jahreszins; kein Hinweis der Bank, dass Zinsbindung auch für fünf oder zehn Jahre möglich ist.
Der Ausbau scheitert zunächst an der Planung des arglistig über seine Nichteigenschaft täuschenden "Architekten" (dessen ich wegen des geringen Bauvolumens gar nicht bedurft hätte!), der den Planungsbetrag (75.000,- DM) um ein vierfaches überschreitet.
1986 19.01. Darlehn ohne Tilgung plus Sparplan; vierjährige Zinsbindung bis 31.03.1990; Auszahlungen beginnen im Mai 1986.
1990 15.03. DB schickt mir ein Angebot über eine weitere vier-jährige Zinsbindung ab 01.04.90 zu, das von mir und meinem Mitantragsteller erst im September 1990 unterzeichnet wird.
1990 18.07. Mein Mitantragsteller übernimmt für mich wegen meines i. H. v. 15.000,- DM überzogenen Girokontos eine "Unbegrenzte Bürgschaft", aus der er am 08.10. wieder entlassen wird.
1990 Anlässlich der neuen Zinsbindung ab 01.10.1990 wird in den Kreditbetrag mein Girokontosaldo i. H. v. 17.770,27 DM übernommen, da ein Unterhaltsprozess gegen den ehelichen Vater für das inzwischen 16-jährige Kind (Forderung etwa 25.000,- DM) am 21.03.1990 völlig überraschend verlorengegangen war.
04.10. DB erteilt Darlehnszusage; 1 % Tilgung; monatliche Rate 1.453,- DM.
1991 01.04. Ich werde arbeitslos (bis 31.08.1992); ALG: 1.435,20 DM
21.05. Erster Stundungsantrag für drei Monate plus drei Monate Verlängerung.
Die DB sagt, die Ratenzahlung würde "für drei (plus drei) Monate ausgesetzt", und "die Laufzeit des Darlehns" verlängere sich "hierdurch um die drei (plus drei) Monate".
1994 01.04. Ich bin wieder arbeitslos, lasse mir aber mein ALG (ca. 1.800,- DM) wegen meiner Immatrikulation nicht auszahlen. Auch beabsichtige ich, mich freiberuflich niederzulassen; meine Einkünfte zu dieser Zeit etwa 283,- DM p. M.
Meine Mutter beabsichtigt, aus Bayern zu ihrer Tochter und ihrem Enkel nach Berlin zu ziehen und ihre beiden ETW am Chiemsee zu verkaufen. Von dem Erlös soll in Berlin für sie eine neue ETW gekauft und mein PHD vollständig abgelöst werden.
05.07. Hierüber informiere ich die DB und stelle einen weiteren Stundungsantrag in der Zweigstelle. Auf dem Antragsformular fügt der Banker hinzu:
"Es ist beabsichtigt, das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung abzulösen."
25.07. Telefonat mit der Zentrale der DB: Mitantragsteller W. H. käme für eine etwa notwendige weitere Fortsetzung des Kredits über den 30.09.94 hinaus wegen eigener finanzieller Probleme nicht mehr in Frage; ggf. möge sich meine Mutter als Bürge zur Verfügung stellen; eine Ablösung sei frühestens zum 30.09. möglich.
25.07. Schreiben der Zentrale der DB: Stundung bewilligt für vier Monate; mit einer Erhöhung meines Dispokreditlimits auf 7.000,- DM ist die DB nicht einverstanden, sondern stellt den überzogenen Betrag i. H. v. 5.225,29 DM "sofort fällig".
DB teilt mit, dass sie die geplante Ablösung zur Kenntnis nimmt und dass dieses frühestens zum 30.09.1994 möglich ist.
Die DB storniert meine Daueraufträge und löst keine Lastschriften mehr ein.
Die DB-Zentrale beteiligt sich in dieser Zeit an der Immobiliensuche für meine Mutter und schickt mir Angebote.
1994 04.08. Ich lege der DB meine derzeitige berufliche und finanzielle Situation dar und schreibe unter "3." abermals, dass es bei der geplanten Ablösung bleibt.
04.08. DB droht mit Zwangsmaßnahmen und wünscht Bürgschaft meiner Mutter (Frist: 15.08.).
19.08. Die DB-Zentrale schickt mir unter dem Absender der Zweigstelle ein Angebot für eine vierjährige Zinsbindung ab 01.10.94 mit einer monatlichen Rate i. H. v. 1.218,91 DM (ohne Tilgung) zu.
22.08. Ich rufe in der Zweigstelle an und teile mit, dass ich "auf gar keinen Fall an einer vierjährigen Zinsbindung interessiert" bin. Der stellvertretende Zweigstellenleiter wundert sich über das Angebot vom 19.08., von dem er nichts weiß.
22.08. Auf Wunsch des stellvertretenden Zweigstellenleiters teile ich ihm meine derzeitige finanzielle Situation schriftlich mit. Ich betone hier abermals, dass eine Ablösung des PHD zum 30.09.94 geplant ist.
25.08. Die Zentrale überlässt mir ein "Höchstbetragsbürgschaftsformular" i. H. v. 171.000,- DM für meine Mutter sowie eine "Selbstauskunft".
13.09. Da sich in Berlin in meiner Nähe so rasch kein geeignetes Objekt für meine 73-jährige Mutter finden lässt, so dass die Ablösung zum 30.09.94 unwahrscheinlich ist, frage ich den stellvertretenden Zweigstellenleiter um Rat.
Er sagt, dass es "auch ein- bzw. zweijährige Zinsbindungen gibt" und will mir ein schriftliches Angebot überlassen.
(Auf
die Möglichkeit einer variablen Verzinsung, von der ich erst im Juli 1998 aus
dem "Finanzierungsberater" erfahre, weist er nicht hin.)
Auch möchte ich gerne die genaue Höhe der Restschuld wissen, denn mir fällt auf, dass in den "Kontostandsmitteilungen" zum 31.12. seit 1991 keine Tilgung mehr ausgewiesen ist. Hierüber wundert sich auch der stellvertretenden Zweigstellenleiter sehr, kann mir diesen Sachverhalt aber nicht erklären.
16.09. Die DB Zweigstelle unterbreitet mir Angebote für eine ein- bzw. zweijährige Zinsbindung.
21.09. Telefonat mit der Zweigstelle: Meine Frage, warum keine Tilgung ausgewiesen ist, kann mir immer noch nicht beantwortet werden.
29.09. In der Zentrale der DB sagt man mir, "durch die Stundung" sei "die Tilgung ‘rausgefallen", "seit der Stundung 1991" tilgte ich "nicht mehr".
29.09. Meine Mutter unterzeichnet in der Deutschen Bank in Rosenheim vorsorglich eine "Höchstbetragsbürgschaft" über 171.000,- DM; ein Exemplar verbleibt bei ihr, und eines erhalte ich. (Bis zum heutigen Tage hat die DB das unterzeichnete Bürgschaftsformular nicht angefordert.)
1994
30.09. Ablauf der Zinsbindung
Meine Mutter und ich unterzeichnen das "Selbstauskunft"formular; hier setzt meine Mutter als Wert für ihre lastenfreien ETW einen Betrag i. H. v. "etwa 700.000,- DM" ein. (Auch dieses Formular hat die DB bis zum heutigen Tage nicht zurückgefordert.)
12.10. Nach wiederholten Anrufen meinerseits in der Zweigstelle i. S. Tilgung bittet mich der stellvertretende Zweigstellenleiter, den Sachverhalt schriftlich darzulegen; ich weise darauf hin, dass "wir im Moment keinen Vertrag haben".
Mein Schreiben an die DB vom selben Tag.
15.10. DB bucht 1.335,95 DM (aus dem Angebot vom 19.08. für eine 4-jährige Zinsbindung) ab.
seit 15.11. DB bucht Raten für die vierjährige Zinsbindung i. H. v. 1.218,91 DM ab (bis 9/1996), obwohl ich keinerlei Vereinbarung erhalten bzw. unterzeichnet habe und im Besitz der von meiner Mutter unterzeichneten Bürgschaft und der Selbstauskunft bin.
02.12. Ich schreibe der DB, dass sie die PHD-Rate "noch einmal und unter Vorbehalt" abbuchen mag.
1995
15.03. Ich lasse mich in meiner Eigentumswohnung freiberuflich mit
meiner Psychologischen Praxis nieder.
08.06. Meine Mutter erwirbt eine Immobilie für 400.000,- DM in meiner Nähe und zieht hier im 10/95 ein.
28.09. Meine Mutter verkauft ihre Immobilien in Bayern erwartungsgemäß für 700.000,- DM und erhält eine Anzahlung i. H. v. 100.000,- DM. (Den letzten Teilbetrag erhält sie am 06.11.1995.) In diesem Zeitraum fließen mir aus dem Vermögen meiner Mutter etwa 20.000,- DM zu, nachdem ich zuvor bereits etwa 30.000,- DM erhalten hatte.
29.09. Als ich in der Zweigstelle anrufe, um über die Ablöseprozedur zu verhandeln, sagt man mir, meine "Kontoführung" sei dort "ausgelagert" worden.
06.11. Meine Mutter erhält den letzten Teilbetrag für ihre Immobilien i. H. v. 280.000,- DM. Zum jetzigen Zeitpunkt ist mir eine vollständige Ablösung meines PHD möglich.
Zu diesem Zeitpunkt gehe ich (fälschlich!) davon aus, dass nach einer etwaigen bereits am 30.09.1995 abgelaufenen einjährigen Zinsbindung jetzt eine zweijährige gilt, deren Ende ich abzuwarten habe (30.09.96), um die Ablösung meines PHD i. H. v. etwa 160.000,- DM vornehmen zu können, andernfalls ich möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten habe.
1995 18.12. Ich erinnere die DB an meine Schreiben vom 12.10. und vom 02.12.94 i. S. Tilgung bzw. Restschuldhöhe und stelle fest, dass ich die seit 01.10.1994 eingezogenen Raten nur unter Vorbehalt bezahle.
1996 12.01. Ich erinnere abermals an die Beantwortung meiner Fragen i. S. Tilgung bzw. Restschuldhöhe und stelle wiederum fest, dass ich die abgebuchten Raten unter Vorbehalt zahle.
02.02. Ich schreibe an die Revisionsabteilung der DB, lege Einspruch gegen die Kontostandsmitteilung vom 31.12.1995 ein und setzte eine Frist für eine Antwort bis zum 16.02.
19.02. Die DB bittet wegen der Kompliziertheit der Angelegenheit um Geduld.
21.02. DB korrigiert mein Konto zu meinen Gunsten für die Jahre 1991 bis 1995 und bietet mir ein "zinsloses Darlehn i. H. d. rückständigen Zinsen" an; die Laufzeit meines PHD hat sich um etwa 10 Jahre verlängert.
26.03. Ich schreibe an das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.
15.04.
Ich schreibe an die DB, dass
sich mein PHD durch die Abrechnung der DB i. S. Stundung nicht, wie seinerzeit
gesagt, um drei plus drei plus vier Monate, sondern um etwa 10 Jahre verlängert
hat und sehe hierin einen Beratungsfehler
der DB zum Zeitpunkt meines Stundungsantrages.
Ferner erkläre ich, dass ich mit einer vierjährigen Zinsbindung nie einverstanden war und dass ich "maximal eine zweijährige Zinsbindung wollte".
Ich bitte darum, per 31.03. eine eineinhalbjährige Zinsfestschreibung seit 01.10.1994 gelten zu lassen bzw. eine Sondertilgung vornehmen zu können.
17.04. Schreiben des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen.
26.04. Die DB teilt mit, es gäbe keine eineinhalbjährige Zinsfestschreibungen; ihr Schreiben vom 19.08.94 (vierjährige Zinsbindung) habe "rechtliche Wirkung" erlangt; sie lässt aber eine "außerplanmäßige" Tilgung zum 30.09. zu, was in meinen Augen einer zweijährigen Zinsbindung entspräche.
19.06. DB entschuldigt sich für fehlerhafte Kontostandsmitteilungen für die Jahre 1991 bis 1995 und überlässt mir zu meinen Gunsten "Korrigierte Kontostandsmitteilungen", in denen Tilgung ausgewiesen wird, die mich aber immer noch nicht überzeugen.
02.07. In einem Telefonat mit dem stellvertretenden Zweigstellenleiter äußert er, mein PHD sei "für vier Jahre festgeschrieben, und dieses" sei "auch in" meinem "Interesse, denn sonst (hätte ich) 1 % mehr variablen Zins zahlen müssen"; ich verstehe nicht, was er hier meint.
Ich gehe vielmehr von einer Beendigung der m. E. jetzt geltenden zweijährigen Zinsfestschreibung per 30.09.96 aus und wünsche nach einer noch zu erfolgenden Teiltilgung ggf. eine neue Festschreibung ab 01.10. über den Restbetrag.
1996 08.07. Schreiben des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen
09.07. Die DB stimmt einer teilweisen Tilgung zum 30.09. zu und möchte ebenfalls "ab 01.10. eine neue Kreditvereinbarung treffen".
11.09. In einem Telefonat kann die Zweigstelle keine Angabe über die derzeitige Restschuldhöhe machen, da über mein "PHD-Konto keine Angaben im Computer" seien.
27.09. Angebote der DB für Zinsfestschreibungen über eine Restschuldhöhe von 90.000,- DM (bei einer Sondertilgung i. H. v. 75.000,- DM) für vier, fünf und 10 Jahre bei monatlichen Raten i. H. v. 558,76 DM, 588,76 DM und 663,76 DM.
30.09. Von meiner Mutter erhalte ich 75.000,- DM, die meinem PHD gutgeschrieben werden.
In der Zweigstelle der DB unterzeichne ich einen neuen PHD-Vertrag über 10 Jahre, 7,85 % Zinsen, 100 % Auszahlung, allerdings unter Vorbehalt, da die Restschuldhöhe (DB: 168.252,81 DM ./. 75.000,- DM) wieder nicht klar ist: ich begehre eine Gutschrift über die Differenz zwischen den von mir bezahlten Ratenbeträgen für die vierjährige Zinsbindung (7,9 %) und den eigentlich von mir auf der Grundlage einer (etwaigen) zwei-jährigen Zinsbindung (7,4 %) zu zahlenden Ratenbeträgen. Die Zweigstelle sagt eine Gutschrift aus der Zentrale zu. Somit wird im Vertrag unter "Ablösung" kein Betrag eingetragen. "Bestehende Baufinanz bei uns ca. 93 TDM" heißt es im "Ergänzungsblatt" der DB.
Die neue Rate würde ab 15.10. i. H. v. "ca. 665,- DM" abgebucht.
Der Verkehrswert meiner Immobilie wird von der DB auf "3.900,- DM / qm 280 TDM" (richtig 320 TDM bei 80 qm) angesetzt.
Von den von mir unterzeichneten Unterlagen erhalte ich keine Kopie. (Die erhalte ich erst nach Klageandrohung am 05.03.1998.)
Es wird mir ein Formular für eine Selbstauskunft mitgegeben, das von mir abermals bis zum heutigen Tage nicht zurückverlangt wurde.
Mein Dispositionskreditlimit wird auf 2.000,- DM festgelegt. Auch soll ich noch Gutschriften i. H. v. 15 mal 15,- DM und sechs mal 15,- DM für Rückgabegebühren für nicht eingelöste Lastschriften erhalten.
Der Mitarbeiter der DB lässt hier beiläufig die Bemerkung fallen, dass mein "Konto seit dem 01.10.94 eigentlich variabel hätte verzinst werden müssen", was ich wieder nicht verstehe.
1996 10.10. Ich bitte um eine Kopie des von mir am 30.09. unterzeichneten Kreditvertrages; er soll mir per Fax zugeschickt werden.
15.10. DB bucht keine Rate ab; Kontostand minus 503,71 DM, also etwa noch 1.500,- DM "Spielraum" bei einem Dispolimit i. H. v. 2.000,- DM.
Die
DB bucht keine Raten ab bis zum „15.“ August 1997.
1997 05.08. Anruf eines mir unbekannten Mitarbeiters der Zweigstelle: er möchte mich "gerne persönlich kennenlernen". Mein Kontostand beträgt zu dieser Zeit gerade etwa plus 8.000,- DM.
18.08. Der Zweigstellenmitarbeiter bietet mir im persönlichen Gespräch eine "Herold-Ansparrente" mit 1,5 % Zinsen an, an der ich kein Interesse habe.
Ich frage ihn, warum seit 10/96 keine PHD-Raten von meinem Girokonto abgebucht werden, doch der völlig überraschte Mitarbeiter weiß nichts von meinem PHD.
20.08. Rückwirkend zum 15.08. erscheint auf meinem Kontoausdruck eine Abbuchung mit dem Text "db-Baufinanzierung" i. H. v. 1.218,91 DM - die erste seit 9/96, aber i. H. der alten Rate für eine vierjährige Zinsbindung seit 01.10.1994.
25.08. Ich erhalte erst jetzt die Kontostandsmitteilung zum 31.12.1996, die den handschriftlichen Vermerk "vers. 21.8. Hg" o. ä. trägt.
29.08. Ich möchte die Grundlage erfahren, auf der die Rate i. H. v. 1.218,91 DM per 15.08. abgebucht wurde.
29.08. Bei der Revisionsabteilung der DB erhebe ich Einwände gegen die Kontostandsmitteilung zum 31.12.96.
09.10. Ich erinnere an mein Schreiben vom 29.08. und widerspreche der Abbuchung i. H. v. 1.218,91 DM ausdrücklich.
04.11. Die DB bezieht sich auf ihr Schreiben vom 19.08.1994 und behauptet, es sei am 15.10.96 keine Rate abgebucht worden, weil mein Konto "keine Deckung" aufgewiesen habe.
02.12. Der Zweigstellenmitarbeiter, bei dem ich am 30.09.1996 den neuen Kreditvertrag unterzeichnet habe, sagt in einem Telefonat, dieser Vertrag sei "unwirksam" und deswegen könne ich hiervon keine Kopie erhalten; auch hätten "sich inzwischen die Geschäftsbedingungen (der Deutschen Bank) geändert".
1998 09.01. Die DB spricht von einem "Leistungsrückstand" der Raten 15.10.96 bis 15.07.97 und bucht 1.218,91 DM für "Okt./97" ab.
1998 23.01. Ich erbitte abermals eine Kopie des Vertrages vom 30.09.96 und drohe mit Klage gem. § 810 BGB.
04.03. Der neue Zweigstellenleiter bittet um Rückruf.
05.03. Telefonat mit dem neuen Zweigstellenleiter: Er möchte "das Chaos in (meinem) Kreditengagement beseitigen". Das ist auch in meinem Interesse; allerdings möchte ich zunächst eine Kopie des von mir am 30.09.96, nicht aber von der DB unterzeichneten Vertrages erhalten. Dies geschieht - nach nunmehr eineinhalb Jahren - per Fax.
08.04. Die Zentrale der Deutschen Bank droht mit Zwangsvollstreckung.
22.04. Gespräch in der Zweigstelle; die derzeitige Restschuld betrage 93.297,29 DM; meiner Zustimmung zu der angeblich derzeit gültigen vierjährigen Zinsbindung habe es 1994 nicht bedurft, da die Bank "lt. Vertrag die Zinsfestschreibung nach eigenem Ermessen durchführen dürfe"; es sei "der Vertrag von 1990 prolongiert worden", auch wenn von mir keine Unterschrift, keine Selbstauskunft und keine Bürgschaft vorgelegt wurden und mein Einkommen seinerzeit weniger als 500,- DM pro Monat betrug. Der Bürgschaft meiner Mutter habe es 1994 auch nicht bedurft, "weil es heutzutage keine Kredite mehr mit Bürgen" gäbe; "Beratungsfehler" (i. S. Stundung/Tilgung) lägen "nicht vor, weil es Vertrauensschäden und Beratungsfehler nur im Anlagengeschäft" gäbe.
Der Vertrag von 1996 sei "unwirksam".
Es sei ein "Rückstand i. H. v. etwa 11.000,- DM aufgelaufen" (Zweigstelle).
Vorschlag der DB: 10-jährige Zinsbindung für ein PHD i. H. v. 100.000,- DM, 6,25 % Zinsen, mit einer Rate i. H. v. 854,17 DM ab 15.05.98; sie bittet mich um eine kurzfristige Entscheidung.
Ich sage, ich müsse mir mein Kreditengagement erst einmal genauer ansehen.
22.06. Die Zentrale der DB teilt mir mit, mein "Rückstand" betrage 20.719,96 DM.
03.07. Die DB schickt eine "zweite Zahlungserinnerung" und droht mit "Zwangsversteigerung".
13.07. Ich erbitte die Kontostandsmitteilung zum 31.12.1997 und um eine Erklärung der Differenz i. S. "Rückstand" i. H. v. etwa 10.000,- DM.
16.07. DB behauptet einen "fiktiven Leistungsrückstand" und setzt eine Frist für Vertragsabschluß über Weiterführung zum 27.07.
(Am 30.09. würde die etwaige vierjährige Zinsbindung auslaufen.)
1998 Ich erhalte einen Anruf meines seinerzeitigen Mitantragstellers aus Südostasien, dem die Zentrale der DB keinen Kredit gewähren und ihn "nicht aus der Bürgschaft entlassen" will, ohne zuvor mein PHD geregelt zu haben. DB Zentrale bestätigt dieses schriftlich.
Die Zweigstelle "weiß von keinem Bürgen".
1998 20.07. Ich bitte um eine Sicherheitenaufstellung.
22.07. Sicherheitenaufstellung der DB und Fristsetzung zum 27.07. i. S. Weiterführung des PHD. In der Sicherheitenaufstellung wird in Bezug auf meinen ehemaligen Mitantragsteller lediglich die längst erledigte Bürgschaft i. H. v. 15.000,- DM für mein Girokonto aus dem Jahr 1990 aufgeführt.
24.07. Ich erfahre, dass die DB nicht berechtigt war, gegen meinen Willen mein PHD noch einmal für vier Jahre festzulegen; sie hätte es variabel verzinst fortsetzen müssen.
30.07. Zweigstelle der DB kündigt mein Girokonto wegen Zerrüttung des "Vertrauensverhältnisses".
Zentrale der DB kündigt mein PHD wegen "Leistungsrückstandes" und "fehlender Absprache über die Weiterführung" fristlos. Bis zum 17.08. möchte sie 102.305,06 DM zzgl. "eines noch zu berechnenden Aufhebungsentgeltes" erhalten und droht "Zwangsmaßnahmen" an. Sie bietet mir Ratenzahlung an.
17.08. Ich nehme die Kündigungen und das Ratenzahlungsangebot an und habe aber zuvor diverse Fragen, u. a. was der Kollege am 30.09.1996 damit, mein PHD „hätte seit dem 01.10.1994 eigentlich variabel verzinst fortgesetzt werden müssen“, gemeint hat.
25.08. Die DB antwortet, die Kündigung sei aufgrund des Leistungsrückstandes erfolgt und „der Termin 30.09.98 bedeutet lediglich das Ende der Zinsfestschreibung und die Vereinbarung neuer Konditionen für die Weiterführung des Darlehns und zieht nicht das Fälligstellen der gesamten Kreditvaluta nach sich.“
Zum Thema „variable Verzinsung“ seit 01.10.1994 äußert sie sich nicht.
04.09. Erhalt der Kontostandsmitteilung zum 31.12.1997.
30.09. Ich lösche mein Girokonto bei der DB.
04.12. Die DB kündigt ohne Vorankündigung meine ihr abgetretene Lebensversicherung. Hierdurch entsteht mir ein Schaden i. H. v. 27.623,95 DM.
1999
18.01. Die Deutsche
Bank erhält den Wert meiner Lebensversicherung i. H. v. 12.896,27 DM
gutgeschrieben.
24.02. Die DB beantragt beim Amtsgericht Schöneberg die Anordnung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung meines ausschließlich selbstgenutzten Wohneigentums und macht dingliche Ansprüche aus fälligem Grundschuldkapital i. H. v. 164.000,- DM zzgl. 15 % Jahreszinsen seit dem 14.04.1986, zzgl. 5 % einmalig fälliger Nebenleistung, zzgl. Kosten der gegenwärtigen und künftigen Rechtsverfolgung geltend.
1999 24.03. Das Amtsgericht Schöneberg beschließt die Anordnung der Zwangsversteigerung und die Beschlagnahme meines Wohneigentums und bestellt einen Zwangsverwalter.
21.04.
Der Zwangsverwalter stellt sich mir persönlich vor.
Durch meine zahlreichen Schreiben an das Amtsgericht Schöneberg und an die Deutsche Bank gelingt es mir nicht, die vorläufige Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bzw. die Aufhebung der völlig sinnlosen Zwangsverwaltung zu erreichen.
Die Zwangsverwaltung ist insbesondere vor allem deswegen völlig sinnlos, weil meine Wohnung eine ganze Reihe schwerwiegender Mängel aufweist, die von der nachlässigen Hausverwaltung seit Jahren nicht behoben werden, so dass eine Nutzungsentschädigung von mir zu Recht, wie der Zwangsverwalter feststellt, nicht bezahlt wird.
Die Deutsche Bank beharrt auf der Zwangsverwaltung, was für die Hausverwaltung (die Tochtergesellschaft einer Bank, die mit der DB zusammenarbeitet) nützlich ist, denn der Zwangsverwalter kümmert sich nicht um die Mängel.
21.05. Schreiben an die DB, in dem ich die Rückabwicklung meines PHD seit 01.10.1994 verlange bzw. so gestellt werden möchte, als ob ich das Darlehn spätestens am 06.11.1995 vollends abgelöst hätte.
25.05. Kopie meines o. g. Schreibens an den Vorstand der DB nach Frankfurt mit der Bitte um Stellungnahme.
13.07. Schreiben der DB (Berlin), in dem es zur vierjährigen Zinsbindung heißt:
„Sie wurden mit Schreiben vom 19. August 1994 auf die erneute 4-jährige Zinsfestschreibung hingewiesen. Sie baten daraufhin um ein Angebot für eine 1- bzw. 2-jährige Festschreibung. Diese Angebote wurden Ihnen mit Schreiben vom 16. September 1994 unterbreitet. Eine Rückäußerung blieb jedoch aus, so dass die 4jährige Zinsbindung als vereinbart galt.“
2000 10.01. Der Vorstand der Deutschen Bank in Frankfurt will keine Stellungnahme zu dem Vorgang abgeben und bittet um mein Verständnis, dass „wir von hier aus die Korrespondenz mit Ihnen in dieser Angelegenheit als endgültig beendet betrachten.“
23.05. Das Amtsgericht Schöneberg setzt den Verkehrswert gem. dem Gutachten des Sachverständigen auf 330.000,- DM fest.
10.06. Das Amtsgericht Schöneberg setzt den Termin zur Zwangsversteigerung auf den 05. März 2001 fest.
2000 14.07. Im Amtsblatt Berlins wird die Zwangsversteigerung meines Wohneigentums, in dem ich auch meinen Beruf ausübe, nebst Termin angekündigt.
Bis zum heutigen Tag (17. April 2003) hat die Deutsche Bank nicht auf meine Frage geantwortet, auf welcher Rechtsgrundlage sie in der Zeit vom 17.10.1994 bis zum 20.01.1998 insgesamt 111.614,34 DM von meinem Girokonto abgebucht hat. Die eingeleiteten Zwangsmaßnahmen sind rechtswidrig. Sie stellen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung meines Vermögens und eine ebensolche vorsätzliche Beschädigung meiner Geschäftsehre dar. So geht eine Bank mit einem Bürger um, der sich von ihr nicht an der Nase herumführen, nötigen und über den Tisch ziehen lassen will.
Im Oktober 2000 ließ die Deutsche Bank die Zwangsverwaltung aufheben.
Auf der Grundlage einer à-conto-Zahlung unter Vorbehalt Anfang März 2001 erklärte sich die Deutsche Bank damit einverstanden, den Termin zur Zwangsversteigerung am 05. März 2001 aufheben zu lassen.
Inzwischen hatte ich eine auf Bankrecht spezialisierte Rechtsanwältin in Hamburg mit meiner Vertretung gegen die Deutsche Bank beauftragt.
Ihr Schreiben an die Deutsche Bank vom 16. Februar 2001, in dem sie auch um Stellungnahme zu den verschiedenen Komplexen bittet, ist bis zum heutigen Tag nicht sachbezogen beantwortet.
Da die Deutsche Bank trotz Belehrung durch das Gericht das Zwangsversteigerungsverfahren nicht innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung des Termins weiter betrieben hat, wurde das Verfahren vom Gericht von Amts wegen beendet und der Vermerk über die Zwangsversteigerung aus dem Grundbuch gelöscht.
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen sieht sich mit Schreiben vom 29. Januar 2001 nicht zuständig, da es sich vorliegend um Rechtsfragen handele.
Mit Schreiben vom 25. Januar 2002 möchte die Deutsche Bank 24 „noch einmal“ auf das Schreiben meiner Rechtsanwältin vom 16.02.01 zurück kommen, obwohl sie sich hierzu noch nicht ausreichend geäußert hat. Es werden hier von der Deutschen Bank völlig ungenügende Äußerungen zum Schreiben meiner Anwältin getätigt. Die Deutsche Bank 24 fordert den Ausgleich einer Forderung i. H. v. 43.797,21 Euro bis zum 11. März 2002, andernfalls sie „ohne weitere Ankündigung“ die bestellte Grundschuld wieder verwerten würde. (neue Zwangsversteigerung).
Mit Schreiben vom 11. März 2002 bittet meine Rechtsanwältin abermals um Stellungnahme zu den vorgetragenen Punkten.
Am 30. April 2002 leite ich ein Ombundsmannsverfahren ein.
Die Deutsche Bank legt zu den von mir dargelegten Problemen keine Stellungnahme ab, sondern beantragt am 10. September 2002 (zum zweiten Mal) die Zwangsversteigerung.
Auf Initiative der Frankfurter Zentrale soll ein klärendes Gespräch in Berlin stattfinden.
Dieses findet statt am 08. November 2002 in den Räumen der DB in Berlin. Ich nehme eine Freundin mit.
Der Vertreter der DB lässt keine Form von Gespräch zu, sondern belehrt mich schulmeisterlich darüber, dass Kredite grundsätzlich zurück zu zahlen seien und will mich durch Drohung und Einschüchterung („Nächste Woche kommt der Gerichtsvollzieher zu Ihnen!“, „Der Ombudsmann hat gesagt, wir sollen die Zwangsversteigerung gegen Sie betreiben!“) zur Unterzeichnung eines neuen Kreditvertrages nötigen.
Ich reiche am 08. November 2002 Zwangsvollstreckungsabwehrklage ein, worauf die Deutsche Bank am 20. November 2002 an den Ombudsmann schreibt, das Schlichtungsverfahren sei wegen Rechtshängigkeit der Sache nunmehr unzulässig.
Am 23. April 2003 ergeht der Schlichtungsspruch des Ombudsmanns, in dem die zentralen Punkte - Zinsfortschreibung ab 01.10.1994; Hinweis auf öffentliche Fördermittel; Übersicherung; Kündigung der Lebensversicherung u. a. - nicht behandelt werden mit der Begründung, hier seien umfängliche Zeugenbefragungen durchzuführen und Sachverständige zu hören.
Lediglich i. S. rechtswidrig einbehaltene Leistungen Dritter sowie unzulässig berechnete Rücklastgebühren und Bearbeitungsgebühr für eine Pfändung werden vom Ombudsmann moniert. Ende Juli 2003 bezahlt die Deutsche Bank die einbehaltenen Beträge und schreibt mir einen Pauschalbetrag gut.
Die Forderung des Ombudsmanns, eine Neuberechnung ihrer gesamten Forderung vorzunehmen und dabei auch eine im Einzelnen nachvollziehbare Aufstellung der Entwicklung der Darlehnskonten zu erstellen, lässt sie unbeachtet. Insbesondere die Tilgungszahlung vom 30.09.1996 i. H. v. 75.000 DM ist bis zum heutigen Tage nicht nachvollziehbar abgerechnet.
Mit Schreiben vom 24. Juli 2003 überlässt mir die DB eine „Titelabrechnung“, die mit einer „fälligen Hauptforderung“ i. H. v. 102.305,06 DM per 30. Juli 1998 beginnt. Gleichzeitig betrachtet sie „die Korrespondenz“ mit mir als abgeschlossen und nimmt „von einem weiteren künftigen diesbezüglichen Schriftwechsel - soweit dieser u. E. keine neuen Aspekte enthält - Abstand“.
Auch die Kundenbeschwerdestelle der Deutschen Bank in Frankfurt sieht sich nicht mehr in der Lage, irgend etwas in dieser Sache auszurichten.
Am 16. Oktober 2003 beschließt das Amtsgericht Schöneberg die Zwangsversteigerung meiner Eigentumswohnung, in der ich auch meinen Beruf als Diplom-Psychologin bzw. Psychotherapeutin ausübe, und terminiert auf den
04.02.2004.