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"Gemeinnutz geht vor Eigennutz"

aus:

Prof. Dr. Walter Krämer & Götz Trenker:

Lexikon der populären Irrtümer.

500 kapitale Mißverständnisse, Vorurteile und Denkfehler von Abendrot bis Zeppelin

Unter dem Stichwort "Eigennutz" heißt es bei den Autoren über den "Irrtum"

"Eigennutz und Gemeinwohl vertragen sich nicht":

"Eigennutz ist durchaus mit Gemeinwohl unter einen Hut zu bringen. Ja, mehr noch: Nach der Mehrheitsmeinung aller Ökonomen ist der Eigennutz geradezu eine Garantie für Wohlstand und Wirtschaftswachstum auf der Welt.

Wichtig ist allein: Der Eigennutz, also unser Streben nach unserem eigenen Wohlergehen, muss gezügelt werden. Und das geschieht in einer Marktwirtschaft im wesentlichen dadurch, dass jeder Teilnehmer des Wirtschaftslebens nur seinen eigenen Nutzen mehren kann, indem er simultan auch anderen nützt: Der Bäcker verkauft uns seine Brötchen nicht aus Sympathie - er will etwas verdienen. Der Taxifahrer wartet nicht um drei Uhr morgens vor dem Bahnhof, damit auch noch die Reisenden des letzten Zuges heil nach Hause kommen - er spekuliert auf seine Nachtzulage. Und der Zahlarzt um die Ecke macht nicht deshalb Überstunden, weil wir vor Schmerzen nicht schlafen können - er will seinen neuen Porsche abbezahlen. Und selbst eine Biene befruchtet eine Blüte nicht zwecks Überlebens dieser Pflanze, sondern weil sie selber überleben will.

"Diese Einsicht kommt jedem zu seiner Zeit mit dem aufregenden Gefühl einer persönlichen Offenbarung" (Mark Blaug).

Eine Gesellschaft dagegen, die nur dann funktionieren kann, wenn alle Menschen Mütter Teresasas sind, geht auf unserem Planeten unter.

PS: Die Abneigung gegen den Eigennutz als Triebfeder des menschlichen Handelns ist nicht nur linken Radikalen eigen: Schon in dem allerersten, 1920 von Adolf Hitler verfassten Flugblatt der NSDAP prangt stolz der Wahlspruch

"Gemeinnutz geht vor Eigennutz".

Literatur: Adam Smith: Der Wohlstand der Nationen, 1776; Mark Blaug: Systematische Theroiegeschichte der Ökonomie, München 1971."

Bissige Nachbemerkung

Mit der Begründung, wenn alle diejenigen Psychotherapeuten, die im sog. "Zeitfenster" - in welchem Umfang auch immer - an der Versorgung der gesetzlich Versicherten teilgenommen haben, eine bedarfsunabhängige Zulassung/Ermächtigung erhalten hätten, würde dieses dem "Gemeinwohlbelang" "System der gesetzlichen Krankenkassen" schaden, wurde knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des PsychThG die Zeitfenster-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - speziell des 6. Senats - geschaffen und hier ohne jede Rechtsgrundlage ein Teilnahmebegriff exclusiv für Psychotherapeuten eingeführt - teilnimmt an der Versorgung der gesetzlich Versicherten nur, wer 11,6 Behandlungsstunden pro Woche mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnet -, nur um ihnen nachzuweisen, dass sie im Zeitfenster nicht teilgenommen haben und deswegen auch keine bedarfsunabhängige Zulassung/Ermächtigung erhalten könnten.

Mit dem Begriff "Gemeinwohlbelang" erschaffen sich Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht ein Instrument, das als Totschlagargument gegen jedwede verfassungs- und individualrechtliche Argumentation genutzt werden kann.

Was sind das für Zeiten, in denen Hunderte von psychologischen Psychotherapeuten ihre Existenz verlieren, damit der "Gemeinwohlbelang" "System der gesetzlichen Krankenkassen" - und insbesondere das Wohlbefinden der Zugelassenen und Ermächtigten - vor ihnen "geschützt" wird?

csk