Dipl.-Psych. Carola Storm-Knirsch, Wilhelmshöher Str. 24, 12161 Berlin (Friedenau), Tel.: 030 - 851 37 88, Mobil 0173 - 93 42 560, Fax 852 07 72, storm-knirsch@t-online.de, www.storm-knirsch.de
26. Februar 2005
akt. 04. Juni 2010
Das u. a. Stundenhonorar gilt nicht mehr seit 01. Januar 2010. Seitdem beträgt mein Honorar 25,00 €.
Psychotherapie - Preissturz!
Psychotherapie: Billig wie noch nie
Billiger als Ihr Friseur
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Klientinnen und Klienten,
liebe Patientinnen und Patienten,
ab sofort und bis auf Weiteres biete ich meine Leistungen als approbierte Psychotherapeutin für
20 € pro Stunde (25,00 €)
bei Selbstzahlern an.
Die Ausübung meines Berufes als approbierte Psychotherapeutin ist mir in Berlin zu dem gesetzlichen Gebührensatz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) i. H. v. mindestens 40,22 € nicht möglich, weil kaum ein Patient bereit ist, meine Leistungen privat zu bezahlen, wenn er doch über eine Krankenversicherung verfügt, die verpflichtet ist, psychotherapeutische Behandlung zu finanzieren.
Die Krankenkassen honorieren meine Leistungen jedoch nicht mehr, seitdem mein Klageverfahren auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw. Ermächtigung, die überhaupt nur bedarfsunabhängig erteilt werden kann, rechtskräftig entschieden worden ist.
Insofern bin ich nicht mehr wettbewerbsfähig gegenüber meinen Kollegen, die mit den Krankenkassen abrechnen können.
Ich bin also eine approbierte Psychotherapeutin "3. Klasse".
Die approbierten Psychotherapeuten "erster Klasse" verfügen über eine Kassenzulassung bzw. Ermächtigung und können mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie mit der Beihilfe abrechnen.
Die approbierten Psychotherapeuten "zweiter Klasse" verfügen wenigstens über eine Arztregistereintragung und können mit den privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe abrechnen.
Ich verfüge zwar auch über die Approbation, erhalte jedoch von den Krankenkassen - von seltenen Ausnahmen abgesehen - kein Honorar mehr.
Von den gesetzlichen Krankenkassen erhalte ich kein Honorar, weil ich vom Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gem. den Übergangsbestimmungen des Psychotherapeutengesetzes 1999 keine Zulassung bzw. Ermächtigung erhalten habe.
Diese habe ich nicht erhalten, weil ich im Zeitraum Juni 1994 bis Juni 1997 (sog. "Zeitfenster") nach der Auffassung der Zulassungs- und Berufungsausschüsse (in denen neben den Vertretern der Krankenkassen und der Ärzte auch meine lieben Kollegen und Konkurrenten saßen, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Zulassungsverfahren hatten) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Sozialgerichtsbarkeit und des Bundesverfassungsgerichts angeblich zu wenige Behandlungsstunden mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet hatte (mir wurden 245 bei 250 geforderten Stunden anerkannt). Wegen fehlender fünf Stunden (2 %) war mir im Jahr 1999 keine bedarfsunabhängige Zulassung bzw. Ermächtigung erteilt worden.
Der Gesetzgeber hat im PsychThG einen derartigen Nachweis gar nicht vorgesehen.
Die Tatsache, dass er dennoch gefordert wurde bzw. wird, verstößt gegen das Gesetz und gegen unsere Verfassung, denn dadurch, dass ich meinen Beruf jetzt nicht mehr über die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ausüben kann, habe ich ein de-facto-Berufsverbot.
Noch im Jahr 1960 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Arzt (wir sind als approbierte Psychotherapeuten den Ärzten gleichgestellt) nur dann seinen Beruf ausüben kann, wenn er mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf, weil hier 90 % der Patienten versichert sind.
Von dieser Rechtsprechung wollen die heutigen die Vertreter des Kassen(Vertrags-)arzt-Systems und sogar das Bundesverfassungsgericht jedoch nichts mehr wissen.
Eine bedarfsabhängige Zulassung (eine bedarfsabhängige Ermächtigung sieht das Gesetz nicht vor!) habe ich nicht erhalten, weil ich bislang nicht in das Arztregister eingetragen bin.
In das Arztregister werde ich nicht eingetragen, weil ich meine theoretischen Kenntnisse über Verhaltenstherapie nicht nach meinem Studium - sondern neben meinem Studium - und nicht kostenintensiv an einem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anerkannten privaten Ausbildungsinstitut - sondern an einer Universität (Technische Universität Berlin) - erworben habe.
Wir leben also in einem Land, wo man Kenntnisse nur zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten erwerben darf, andernfalls verfügt man nicht über sie.
(Das erinnert ein ganz klein wenig an die Deutschen Universitäten im Dritten Reich, wo Deutsche Physik auch nur von Deutschen Physikern an Deutschen Universitäten gelehrt und von Deutschen Prüfern geprüft werden konnte - hat damit aber natürlich absolut nichts zu tun.)
Das ist nicht Schwachsinn, sondern die Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und die Rechtsprechung des Sozialgerichts Berlin, Frau Richterin Heike BIENZLE sowie der Laienrichter Dr. Michael Silbermann und Frau Heide Haase, im Urteil vom 19. Januar 2005, das mir bzw. meiner Rechtsanwältin Lilly PÖTTRICH gestern zugestellt wurde (Az S 71 KA 141/02).
Frau BIENZLE hatte sich auch bereits in unseren Verfahren gegen den Berufungsausschuss bei der KV Berlin als glühende Verteidigerin des Kassen(Vertrags-)arztsystems dadurch hervorgetan, dass sie von uns Antragstellern im "Zeitfenster" unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 08. November 2000, das einen Wochendurchschnitt von 11,6 Behandlungsstunden im "Zeitfenster", also 250 Stunden in sechs Monaten fordert, je nach Länge des Zeitraums ihrer Teilnahme im "Zeitfenster" den Nachweis von bis zu 1.500 mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnete Behandlungsstunden verlangte, nachdem die Krankenkassen und die KV Berlin und auch die Kollegen zu jammern begonnen hatten, Berlin sei mit Psychotherapeuten "total überversorgt", das Geld der Versicherten alle und einige Vertragspsychotherapeuten hätten keine Patienten.
Wenn der Gesetzgeber diese Quantifizierung der Behandlungsstunden im sog. "Zeitfenster" seinerzeit gewollte hätte, hätte er es im Gesetz verankert müssen. Eine derartige Auslegung des PsychThG ist weder durch das Gesetz noch durch die Verfassung gedeckt, sie ist schlicht rechts- bzw. verfassungswidrig.
Dieses war und ist eine hinterlistige und bewusst existenzvernichtende Rechtsprechung, weil derjenige Psychotherapeut, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht 250 Behandlungsstunden nachgewiesen hatte, natürlich auch erst recht nicht mehr bis zu 1.500 Behandlungsstunden nachweisen konnte.
Auf diese Weise hat man mehr oder weniger "geschickt" mit Hilfe der Verwaltung und der Rechtsprechung "überzählige" Psychotherapeuten, die einen Rechtsanspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw. Ermächtigung hatten, vernichtet, nachdem man zunächst zuvor handverlesen eine "Auswahl" zugelassen bzw. ermächtigt hatte.
Einige betroffene Kollegen haben Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.
Bis zu einer Entscheidung des EGMR müssen wir jedoch überleben.
Das geht im Moment nur über den "Preissturz" (bei Selbstzahlern).
Wo die Gelder der Versicherten so bleiben, können wir u. a. der ÄRZTE-ZEITUNG vom 11. Februar 2005 entnehmen: die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg z. B. erhalten ein Jahresgehalt von 240.000 €!
Es versteht sich, dass angesichts solcher Gehälter kein Geld mehr da sein kann für Psychotherapeuten und die Versicherten, und sich dann z. B. in dem angeblich mit Psychotherapeuten überversorgten Berlin jeden Tag ein bis zwei Menschen das Leben nehmen (in der gesamten Bundesrepublik sind es jährlich etwa 14.000 Menschen, von Tötungs- und anderen Delikten ganz abgesehen, die mit psychotherapeutische Hilfe zu verhindern gewesen bzw. zu verhindern wären), und auch wenn anerkannt ist, dass Psychische Erkrankungen Europas unsichtbare Todesursachen sind, wie der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Union Markos Kyprianou in einem Artikel des Ärzteblatts vom 13. Januar 2005 aus einer Rede zitiert wird.
Während sich die einen schamlos die Taschen mit den Beiträgen der Versicherten voll stopfen, werden die Leistungen approbierter Psychotherapeuten nicht finanziert und hierdurch Versicherten bzw. Patienten dringend notwendige Behandlungen verweigert und sie vielfach durch unterlassene Hilfeleistung in die psychosoziale Katastrophe gestürzt.
Auch Psychotherapeuten und Ärzte werden durch die restriktive Finanzierungspolitik durch Verwaltung und Judikatur ins existentielle und phsyische Aus getrieben.
Das soll sozialer Rechtsstaat sein?
csk
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