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30. November 2003

Zum Thema

Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935

mein Schreiben vom 07. Januar 2003 an unseren Bundespräsidenten Johannes RAU (SPD),

das bislang unbeantwortet geblieben ist.

Der Herr Bundespräsident
Johannes Rau
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1

10557 Berlin

07. Januar 2003

Fragen an den Bundespräsidenten Johannes Rau im Internet

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Wie stehen Sie zum

Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935?


Ich bin in Berlin als approbierte Psychotherapeutin

wegen Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz

verurteilt und mit „Missbrauchsgebühr" für

Gerichtshaltungskosten belegt worden.

Am 13. Oktober 2000 wurde ich vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu einer Geldbuße i. H. v. 500,00 DM wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz verurteilt (Az 341 OWi 1284/00).

Zuvor war ein Bußgeldbescheid gegen mich ergangen i. H. v. 1.000,00 DM.

Meine Verfassungsbeschwerde wurde natürlich nicht zur Entscheidung angenommen (Az 1 BvR 834/01).

Meine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde für unzulässig erklärt. (Beschwerde Nr. 70367/01)

Die Vollstreckung aus meiner Verurteilung ist anhängig. Inzwischen wurde Erzwingungshaft gegen mich angeordnet im Umfang von 20 Tagen! (Az 538 Qs 75/02)

Dieses stellt einen Verstoß gegen das Übermaßverbot dar!

In meiner Eigenschaft als Psychotherapeutin hatte ich mehr als einen meiner psychisch erkrankten Patienten als Bevollmächtigte vor dem Sozialgericht Berlin (unentgeltlich) gegen ihre Krankenkassen vertreten (wollen). Es ging um die Erstattung meines Honorars.

Die vorliegenden stets bei Behandlungsbeginn vereinbarten Abtretungen der Ansprüche meiner Patienten gegen ihre Krankenkassen an mich wurden vom Landessozialgericht Berlin für nichtig erklärt, weil sie „Umgehungstatbestände" gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellten.

Da ich immer wieder Beschwerden gegen meine Ausschlüsse aus den Verfahren einlegte und man sich an den Gerichten nicht mit den Tatbeständen auseinandersetzte, daß wir Psychotherapeuten in der Kostenerstattung (§ 13 III SGB V) seit Jahrzehnten den Schriftverkehr mit den Krankenkassen führen, dieses also auch einen „Annex" zu unserer Berufsausübung darstellt, und uns stets die Ansprüche unserer Patienten abgetreten werden, wurde ich vom Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Berlin (Wilfried Lösche, i. R.) für „besonders unbelehrbar" erklärt, und er erließ am 07. Juli 2000 einen „Mutwillensbeschluß" gegen mich i. H. v. 500,00 DM für „Gerichtshaltungskosten" (Az L 9 B 46/00 KR).

Auch hier ist die Vollstreckung anhängig!

Wegen meiner Verurteilung und meiner Ausschlüsse aus den Verfahren weigern sich manche Krankenkassen, mit mir i. S. Kostenübernahme für die von mir durchgeführten Psychotherapien zu korrespondieren, weil, wer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz vom sozialgerichtlichen Verfahren ausgeschlossen worden ist, auch aus dem Verwaltungsverfahren auszuschließen ist (§ 13 V SGB V).

Dieses stellt einen unverhohlenen existenzvernichtenden Eingriff ein meine Berufsausübung dar!

Die Berliner Rechtsanwaltskammer geht ebenfalls gegen mich vor (Az R VIII (S-K)).

Mein Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH seit 1963 (NJW 1963, 441), die am 16. März 2000 durch ein weiteres Urteil bestätigt wurde (NJW 2000, 2278), wonach derjenige Rechtsbesorger, der ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Ausgang des (Gerichts)-Verfahrens hat, nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, wurde von den Berliner Sozialgerichten ignoriert bzw. vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin-Moabit und vom Kammergericht Berlin anläßlich meiner Beschwerde dahingehend uminterpretiert, es käme darauf an, wer von beiden, mein Patient oder ich als Leistungserbringerin, das größere wirtschaftliche Interesse am Ausgang des Verfahrens habe (Az 2 Ss 8/01 - 5 Ws (B) 63/901).

Auch mein Rechtsanwalt geht inzwischen gegen mich vor (Amtsgericht Schöneberg, Az 107 C 193/02), weil ich wegen VORSÄTZLICHEN Handelns bestraft worden bin und meine Rechtsschutzversicherung deswegen sein Honorar von ihm und er es von mir zurückverlangt.

Für weitere bzw. nähere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich bitte Sie, diesen meinen Fall zum Anlass zunehmen, für die Abschaffung des Rechtsbe-ratungsgesetzes einzutreten, das lediglich dazu dient, Rechtsanwälten Mandate zu verschaffen und engagierte und unbequeme Bürger aus der Justiz heraus zu halten und je nach Bedarf zu kriminalisieren.

Es verstößt gegen unsere Verfassung, weil es die individuelle Handlungsfreiheit unangemessen einschränkt (s. hierzu auch die Verfassungsbeschwerde von Dr. Helmut Kramer, Richter OLG Braunschweig i. R., die vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden ist) und in meinem Fall sogar meine Berufsausübung massiv behindert.

Die landläufige Argumentation, wonach das Rechtsberatungsgesetz den Verbraucher vor unsachgemäßer Beratung und Vertretung schütze, ist blanker Hohn, denn niemand schützt den Verbraucher vor den Fehlern der Rechtsanwälte. Darüber können fast alle Bürger der Bundesrepublik „Lieder singen"!

Für den Bürger stellt es eine nicht zu vertretende ökonomische und psychische Belastung dar, ggf. den eigenen ehemaligen Rechtsanwalt im Schadensfall verklagen zu müssen. Wenn der Rechtsanwalt bislang Mangel an Sorgfalt walten ließ, fängt er spätestens jetzt an, fleißig zu werden, schon um seinen Ruf zu verteidigen, also aus Egoismus.

Ganz abgesehen davon, wie schwierig es ist, überhaupt einen Rechtsanwalt zu finden, der bereit ist, gegen seinen Kollegen vorzugehen bzw. einer anderen Krähe ein Auge auszuhacken.

Aus eigener bitterer Erfahrung weiß ich, was einem hier blühen kann.

Darum fordere ich Sie auf: Setzen Sie sich bitte dafür ein, dass das Rechtsberatungsgesetz gänzlich abgeschafft wird und nicht nur - Entwurf der ASJ (Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen) - Volljuristen neben den Rechtsanwälten rechtsberatend und rechtsbesorgend tätig sein dürfen, sondern JEDER geschäftsfähige Bürger.

Das Recht ist ein Bestandteil unserer Kultur. Es ist ein Unding, diesen Teil unserer Kultur nur durch Auserwählte anwenden und pflegen zu lassen. Je mehr Bürger sich mit rechtlichen Fragen beschäftigen und sich für das Recht in unserer Republik einsetzen, umso eher ist es möglich, diejenige Gesellschaft zu erschaffen, die bei uns einstweilen nur auf dem Papier steht.

Und gerade auch bei den Professionellen geschieht viel Unprofessionelles.

In einer Demokratie, die aus mündigen und eigenverantwortlich denkenden und handelnden Bürgern besteht, an die Sie so häufig und so berechtigt appellieren, ist jegliche Art von Bevormundung unerträglich. Es muss dem Bürger überlassen sein, ob er sich an einen professionellen Experten wenden oder sich von einem kundigen Laien beraten und vertreten lassen will.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Justiz in der Bundesrepublik mit mehr Mitteln ausgestattet wird, damit dort ein bürgerfreundliches Klima entstehen kann und nicht völlig überlastete Richter und Rechtspfleger den Bürger anbellen, wenn sie sich überhaupt mit ihm auseinander setzen.

Eine Verfolgung wegen (angeblichen) Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz , wie in meinem Fall, erinnert zu sehr an die Nazi-Zeit, wo mit Argusaugen darauf geachtet wurde, dass Bürger sich nicht gegenseitig rechtlich beraten und vertreten, sondern nur stumm das erlebte Unrecht ertragen. Was daraus geworden ist, wissen wir.

Das Rechtsberatungsgesetz gehört - bereits seit 1945 - abgeschafft!

Ich bitte Sie hiermit auch darum

- sich für die Aufhebung des Unrechts-Urteils des Amtsgerichts Tiergarten vom 13. Oktober 2000 einzusetzen;

- sich für die Aufhebung des Beschlusses des Landessozialgerichts Berlin vom 07. Juli 2000, mit dem eine „Mutwillensgebühr" gegen mich für „Gerichtshaltungskosten" verhängt wurde, einzusetzen;

- sich für die Aufhebung der Anordnung der Erzwingungshaft vom 16. Juli 2002 einzusetzen;

- sich dafür einzusetzen, dass mein ehemaliger Rechtsanwalt seine Gebühren von der Landeskasse Berlin erhält, weil ich ganz offensichtlich zu Unrecht verurteilt worden bin.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Storm-Knirsch

Diplom-Psychologin & Psychotherapeutin

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