Diplom-Psychologin & Psychotherapeutin Carola Storm-Knirsch,  Wilhelmshöher Str. 24,  12161 Berlin (Friedenau),  Tel.: 030 - 851 37 88,  Mobil 0173 - 93 42 560,  Fax 852 07 72,  storm-knirsch@t-online.de,  www.storm-knirsch.de

 

25. Dezember 2004

erg. & korr. 10. Nov. 2005

 

A U F R U F

 

VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES WETTBEWERBS IN DER PSYCHOTHERAPIE

 

Liebe "Zeitfenster"-betroffenen KollegInnen!

Aus der (anliegenden) Pressemitteilung der Europäischen Kommission in Brüssel vom 21.12.2004 ist ersichtlich, dass die EK davon ausgeht, dass die "Zeitfenster"-Vorschrift der

Übergangsbestimmungen des PsychThG als solche gegen - hier geltendes ! - Europarecht verstößt.

Hier geht es also nicht nur um die Frage der - von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eingeführten und vom Bundessozialgericht übernommenen - Quantifizierung im "Zeitfenster", sondern die Vorschrift als solche verstoße bereits gegen europäisches Recht.

Die Europäische Kommission hat etwa drei Jahre lang mit der Bundesregierung eine Korrespondenz geführt, an der das Bundesgesundheitsministerium beteiligt war. Aus dem BMG ist bekanntlich von Frau BEHNSEN, die noch im Jahr 1998 die Auffassung vertrat, ein Fall im "Zeitfenster" reiche für eine bedarfsunabhängige Zulassung bzw. Ermächtigung aus, nichts mehr zu hören. Auf meine Schreiben antwortet sie nicht. In einem Telefonat äußerte sie, sie habe bereits "seit Jahren alle Unterlagen weggeworfen". Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau BEHNSEN vom 30. November 2002 (auf meiner Homepage) wurde bis zum heutigen Tage nicht geantwortet.

Man hat wohl dort - ähnlich wie im Verfahren zur Arbeitszeit bei Ärzten im Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern - mit einer Äußerung zu der Frage, ob der Gesetzgeber seinerzeit im "Zeitfenster" einen von gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungsumfang in Höhe von 11,6 Stunden pro Woche und in Richtlinienverfahren verlangte ("250 Stunden in sechs Monaten" - so SCHIRMER-Papier der KBV vom 18.08.1998), abgewartet, bis klar ist, dass die Europäische Kommission tatsächlich so weit gehen und vor dem Europäischen Gerichtshof in Brüssel Klage gegen die BRD erheben wird und so lange gehofft, dass dieses nicht der Fall sein wird.

Dieses geschieht nunmehr demnächst.

Der sechste Senat des Bundessozialgerichts ist hierüber beunruhigt.

Es könnte nicht schöner sein!

Ilka Burucker und ich (vielleicht auch noch weitere KollegInnen) haben in unseren KV-Zulassungsverfahren Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eingereicht (Beschwerde-Nr. 5986/04 Ilka Burucker ./. Deutschland; Beschwerde-Nr. 29941/04, C. Storm-Knirsch ./. Deutschland).

Wir rufen hiermit alle KollegInnen auf, die vom "Zeitfenster" betroffen waren bzw. noch sind, in unseren "Verein zur Förderung des Wettbewerbs in der Psychotherapie" einzutreten.

Ziel unserer Tätigkeit ist, an dem Klageverfahren der Europäischen Kommission gegen die BRD beteiligt zu werden. Auch ist eine Petition im Deutschen Bundestag in Arbeit, der Sie sich anschließen könnten.

Es haben sich bereits ein Rechtsanwalt für Ausländisches bzw. Europäisches Recht und Wettbewerbsrecht und eine Fachanwältin für Sozialrecht (Frau Rechtsanwältin Lilly Pöttrich, Düsseldorf), die bereits viele Kollegen vertreten hat, zur Verfügung gestellt.

Wir wollen erreichen, dass sich mindestens zehn KollegInnen finden, die an der weiteren Verfolgung ihres Grundrechts auf Berufsausübung als approbierte Psychotherapeuten, das nur über die Abrechnungsmöglichkeit mit gesetzlichen Krankenkassen realisiert werden kann (s. Kassenarzturteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1960) und der Wiederherstellung ihrer Existenz Interesse haben.

Sollte der Europäische Gerichtshof in Brüssel feststellen, dass die "Zeitfenster"-Vorschrift gegen Europäisches Recht verstößt, sind sowohl die Bescheide der Zulassungs- und der Berufungsausschüsse sowie der Sozialgerichtsbarkeit einschließlich der Urteile des BSG vom 08. November 2000 nichtig und unsere Anträge auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw. Ermächtigung neu zu entscheiden.

Das wäre eine Revolution!

Bitte melden Sie sich bei Ilka Burucker (06131-97 22 617) oder bei mir und treten Sie unserem Verein bei.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Storm-Knirsch

Diplom-Psychologin & Psychotherapeutin

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