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C. Storm-Knirsch, Wilhelmshöher Str. 24, 12161 Berlin (Friedenau), Tel.: 030 - 851 37 88, Mobil 0173-93 42 560, Fax 852 07 72, storm-knirsch@t-online.de, www.storm-knirsch.de

Hinweis vom 18. Oktober 2003

"Man muss die Menschen so verbrauchen, wie sie sind"

(Zitat der Psychotherapeutin, S. 94)

Inzwischen ist Ende September 2003 von der tapferen Manuela Schumann das Buch

"Nur die Zeit heilt alle Wunden - Erschütternde Analyse einer Psychotherapie" (ISBN 3-8311-4854-6, 160 S., 9,- Euro) erschienen und kann über den Buchhandel oder "Books on demand" bestellt werden.

Hier lesen wir eine sehr detaillierte Darstellung der in dieser über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin finanzierten Verhaltenstherapie geschehenen Ereignisse, die völlig unglaublich erscheinen, dennoch wohl der Realität entsprechen.

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Psychotherapeutenkollegen und insbesondere Patienten wissen das. Das Dilemma ist, dass sich nur in seltenen Fällen ein Patient wagt, seinen Therapeuten (männlich oder weiblich) zu kritisieren und anzugreifen und sich vielleicht sogar zu beschweren, weil dieses neue Probleme lostritt, wie Frau Schumann höchst anschaulich beschreibt.

Es ist vergleichbar der Situation, wenn ein Mandant durch einen Rechtsanwalt Schaden und psychische Pein erlitten hat, weil der seine Sache nicht sorgfältig bearbeitete, und zu einem weiteren Rechtsanwalt gehen soll bzw. muss, um den ersten in Regress zu nehmen. Dieses bedeutet, dass der ganze Ärger noch einmal durchlebt werden muss und man zudem nicht weiß, ob der neue Rechtsanwalt sorgfältig genug vorgeht, um nicht die ganze Sache auf anderer Ebene noch einmal zu wiederholen. Deswegen sehen viele Bürge davon ab, sich mit den Fehlern im Vorgehen ihrer Rechtsanwälte auseinander zu setzen, um sich hierdurch eine sekundäre Viktimisierung, also eine zweite Schädigung, zu ersparen.

Psychisch kranke Menschen haben in der Regel nicht den Mut und die Kraft bzw. "die Nerven", diesen zusätzlichen Kriegsschauplatz der Auseinandersetzung mit dem Therapeuten zu eröffnen.

Umso bewundernswerter ist es, dass Frau Schumann sich die Arbeit gemacht hat und bis ins Detail die Ereignisse schildert und aufarbeitet. Wir finden hier ein besonders krasses Beispiel von Missbrauch bzw. Ausbeutung eines Menschen durch einen Menschen auf der Grundlage einer Arzt-Patient-Beziehung, hier Psychotherapeut-Patient.

Nicht nur psychisch wurde Frau Schumann manipuliert und wurden hierdurch ihre psychosozialen Konflikte verschärft. Auch als Arbeitskraft wurde sie "verbraucht", ganz abgesehen davon, dass das Verhalten der Psychotherapeutin von den Krankenkassenbeiträgen der Versicherten über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin finanziert wurde - neben weiteren zusätzlichen Zahlungen, die sie ihrer Patientin abverlangte.

Das Ganze ist nur noch als SKANDAL zu bezeichnen. Besonders schlimm ist sodann das Verhalten der Psychotherapeutin, als sie versucht, Frau Schumann zu suggerieren, die schändlichen Ereignisse in der Psychotherapie hätten sich gar nicht so abgespielt, wie die Patientin berichtet und was sich vielfach beweisen läßt, sondern entsprängen allein ihrer Phantasie - eine beliebte Strategie -, wodurch sie die Patientin weiter in größte psychische Nöte stürzt.

Dieses ist also ein geradezu klassisches Beispiel für eine Kassen-Psychotherapie, die dem Patienten mehr schadete als half. Daher überprüft Frau Schumann auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche und betritt hierdurch ein noch relativ unbeackertes Feld.

Obwohl sie sehr skeptisch ist, für ihre erlittene Pein bzw. erlebtes Unrecht Sühne und Schadensersatz zu erhalten, weil die von ihr bislang angegangenen Institutionen ihre Sache erst einmal auf die lange Bank geschoben haben, ist ihr zu wünschen, dass sie bei ihrer Rechtsverfolgung trotz aller vorhandenen Krähen-Beziehungen Erfolg hat, schon um derartigen Ereignissen, wie den vorliegend beschriebenen, einen Riegel vorzuschieben.

Der Fachwelt und den zuständigen Behörden, wie Psychotherapeutenkammer, Ausbildungsinsitute, Kassenärztliche Vereinigung und Senatsverwaltung u. a., ist zu wünschen, dass sie sich mit diesem Fall auseinander und Zeichen setzen.

Wir werden den Interessenten auf dem Laufenden halten. . csk

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Analyse einer Psychotherapie

von der Patientin

Manuela Schumann

Redaktionelle Vorbemerkung von Carola Storm-Knirsch, 03. April 2003


Kassen-Psychotherapie als eine moderne Form der Sklaverei

Die nachfolgende Psychotherapie-Analyse der 31-jährigen Arzthelferin Manuela Schumann ist ein erschütterndes Zeugnis für das, was sich alles hinter sog. qualifizierter Psychotherapie der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen und der Beihilfe verbergen kann. Sog. "Richtlinien-Psychotherapie", wonach die Kassenärztlichen Vereinigungen den Behandlern bis ins Detail vorschreiben, was genau sie zu tun und zu unterlassen haben, soll sicherstellen, dass die Gelder der Versicherten nicht für sinnlose Maßnahmen verschwendet werden. Allerdings bedeutet "Richtlinien-Psychotherapie" auch, dass von der Wissenschaft inzwischen anerkannte Behandlungsmethoden nicht angewendet werden dürfen, wenn sie sich (noch) nicht im Katalog der Behandlungsmaßnahmen der KV befinden.

Auf das Dilemma, in dem sich die Vertragsbehandler der Kassenärztlichen Vereinigung als weisungsgebundene Quasi-Angestellte der KV befinden, hat Frau Richterin am Landessozialgericht Celle Ruth Schimmelpfeng-Schütte in ihrem glänzenden Artikel in der Zeitschrift MEDIZINRECHT, H. 6, 2002, unter dem Titel "Der Arzt im Spannungsfeld der Inkompatibilität der Rechtssysteme", hingewiesen, in dem sie darlegt, dass der Vertragsarzt der KV sich in dem unauflösbaren Widerspruch befindet, einerseits die sozialrechtlichen Richtlinien-Vorgaben der KV beachten, andererseits aber seinem Patienten zivilrechtlich die bestmögliche Versorgung zukommen lassen zu müssen.

Was man alles als Patient trotz dataillierter Richtlinien-Vorschriften in einer Kassen-Psychotherapie - hier Verhaltenstherapie - erleben kann, legt uns Manuela Schumann in ihrer "Analyse" dar.

Hier wird ersichtlich, dass eine Abrechnungs-Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung als Vertragsarzt und eine Eintragung in das Arztregister überhaupt keine Garantie dafür darstellten, dass die tatsächlich durchgeführte Psychotherapie auch nach den vorgegebenen (wissenschaftlichen und) sozialrechtlichen Standards durchgeführt wird.

Nicht KV-Zugelassene und angeblich aus Gründen des noch nicht erbrachten Nachweises der Qualifikation nicht in das Arztregister eingetragene approbierte Psychotherapeuten, denen die Eintragung verweigert wird, weil sie z. B. ihre wissenschaftlichen Therapie-Kenntnisse nicht an einem von der KV anerkannten privatrechtlichen Ausbildungsinstitut, sondern z. B. an einer Universität erworben haben, dürfen zwar Patienten behandeln, aber die Krankenkassen und die Beihilfe müssen derartige Leistungen nicht bezahlen. Der Psychotherapeut darf seine Leistungen also gratis erbringen oder seine Bezahlung vom Patienten verlangen, dem die Kosten aber nicht erstattet werden.

Das bedeutet, dass die nicht zugelassenen und nicht in das Arztregister eingetragenen Kollegen de facto mit einem Berufsverbot belegt sind, denn welcher Kollege hat schon Lust, auf die Dauer gratis zu arbeiten, und welcher Patient mag seine psychotherapeutische Behandlung aus eigener Tasche bezahlen, wenn es sich hierbei doch um eine Kassenleistung handelt.

Ebenso wenig wird am nachfolgenden Beispiel einer ehemaligen Delgationspsychotherapeutin, die von der KV als qualifiziert anerkannt war, klar, dass auch die zur Kontrolle der Psychotherapie eingeführten Verlängerungs- bzw. Erstanträge vor Psychotherapie dem sog. "Gutachter", der diese pseudonymisierten Berichte der Psychotherapeuten zensiert und dem Leistungsträger die Kostenübernahme empfiehlt oder auch davon abrät, keinen Einblick gewähren in das, was tatsächlich zwischen Therapeut und Patient in der Behandlung geschieht. Es darf wohl vorliegend davon ausgegangen werden, dass die Psychotherapeutin in ihren Anträgen von den hier von Frau Schumann dargestellten Tatsachen tunlichst nicht berichtet hat. Andernfalls wäre auch noch der Gutachter hier mit von der Partie ...

Auch die Tatsache, dass Frau Schumann von der Psychotherapeutin angehalten worden war, ihre Verlängerungsanträge für andere Patienten abzutippen, ist ein unglaublicher Skandal. Nicht nur, dass zum einen ihre psychische Abhängigkeit von der Therapeutin völlig schamlos ausgenutzt wurde und sie zu diesen niederen Tätigkeiten unentgeltlich genötigt wurde. Sie wurde auch mit den Problemen anderer Patienten belastet. Und denen gegenüber wiederum wurde durch die Psychotherapeutin die Schweigepflicht verletzt, so dass Frau Schumann, wenn sie wollte, jederzeit Kontakt zu den anderen Patienten hätte aufnehmen können, einige kleine Recherchen vorausgesetzt.

Aus dem vorliegenden Fall wird also eklatant sersichtlich, dass - wenn eine Begutachtung der Therapie überhaupt aus Qualitätssicherungsgründen statt finden soll - diese ausschließlich direkt am Patienten durchzuführen ist, wie Dr. med. A. Bämayr in seinen kritischen Veröffentlichungen zum Gutachterverfahren darlegt (s. a. auf dieser Homepage), weil nur in diesem Fall der Patient dem Gutachter darüber berichten könnte, wie im Einzelnen die Psychotherapie bislang verlaufen ist und was ihm hier möglicherweise Unbehagen bereitet (hat).

Diese von Frau Schumann geschilderten Tatsachen sind kein Einzelfall. Bereits in dem Buch von Heike Zafar "'Du kannst nicht fließen, wenn die Geld nicht fließt' - Macht und Missbrauch in der Psychotherapie" (2000) hat die Verfasserin eindrucksvoll beschrieben, welches Leid Psychotherapeuten bei ihren Patienten anrichten können, indem sie sie für ihre eigenen egoistischen Interessen versklaven. Allerdings waren wohl hier sämtliche Therapeuten nicht durch das sog. Kontrollsystem der KV gegangen, was jedoch, wie der vorliegende Fall belegt, auch unerheblich ist.

Psychologie und Psychotherapie können, wie jede Wissenschaft, befreiend oder als Herrschaftsinstrument eingesetzt werden. Psychotherapie kann, wie hier, zum absoluten Horror-Trip entarten.

Um Letzteres zu verhindern, sind die Rechte der Patienten zu stärken. Dieses allein gewährt die Sicherheit, dass uns Psychotherapeuten Derartiges, wie nachfolgend geschildert, nicht unterlaufen KANN.

Die derzeitige Methode der "Qualitätssicherung" durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und ihr "Gutachter-Verfahren" erweisen als blanker Hohn: Sie sind ganz offensichtlich nur dazu da, - wettbewerbswidrig - die Anzahl der (zugelassenen) Vertragsbehandler der öffentlich-rechtlichen Körperschaft KV auf die planwirtschaftlich festgelegten Futterplätze zu reduzieren, und dieses ausschließlich wegen der gedeckelten Honorare und aus Gründen der finanziellen Vorteile für die Zugelassenen bzw. im Arztregister Eingetragenen und stellen eine handverlesene Auswahl derer dar, die zuvor in der Regel einen bestimmten Mindestgeldbetrag an ein privatrechtliches sog. "Ausbildungsinstitut" bezahlt haben und denen im Gegenzug hierfür die Abrechnungsmöglichkeit mit den Krankenkassen bzw. der Beihilfe garantiert wurde, um die getätigten Investitionen wieder „herauszuholen". Von einer tatsächlichen laufenden Überprüfung der Qualifikation der Behandler kann also keine Rede sein.

Insofern wundert es uns also auch nicht, dass die Kassenärztliche Vereinigung Berlin ohne tiefer in den Sachverhalt einzusteigen Frau Schumann inzwischen zu ihrer Beschwerde mitgeteilt hat, "dass keine vorwerfbaren Verletzungen der kassenpsychotherapeutischen Obliegenheiten durch Frau Dipl.-Psych X begangen wurden, sodass auch keine Konsequenzen gegen die Psychotherapeutin erfolgen werden"!


Frau Schumann überlässt uns ihren Bericht über die sechs Jahre dauernde "Verhaltenstherapie" in der Form einer Satire, die ihrerseits einen Versuch darstellt, zu der Angelegenheit eine innere Distanz aufzubauen und die erlittenen Qualen höchst kreativ zu verarbeiten und zu bewältigen.

Über Stellungnahmen oder eigene Berichte freuen wir uns

Carola Storm-Knirsch

Diplom-Psychologin und Psychotherapeutin

                                       

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