C. Storm-Knirsch, Wilhelmshöher Str. 24, 12161 Berlin (Friedenau), Tel.: 030 - 851 37 88, Mobil 0173 - 93 42 560, Fax 030 - 852 07 72, storm-knirsch@t-online.de, www.storm-knirsch.de
13. Januar 2002
Zeitfenster - Knacker AG gegründet!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier in Berlin, der Hauptstadt von Filz und Korruption, die in vielem mit Entenhausen vergleichbar ist, haben einige Kollegen, die sich noch im schwebenden Zulassungsverfahren befinden, eine überregionale und überverbandliche Zeitfenster-Knacker Arbeitsgemeinschaft" gegründet.
Wir wollen die existenzvernichtenden Zeitfenster-Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bzw. des Bundessozialgerichts als verfassungswidrig knacken" (s. a. "Verfassungsbeschwerde" auf meiner Homepage).
Einen ersten Schritt in diese Richtung sehen wir im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19. September 2001 (Az.: S 9 (19) KA 237/00), das bei einer Kollegin 118 h im Zeitfenster für eine bedarfsunabhängige Zulassung ausreichen liess und sich explizit gegen die BSG-Entscheidungen vom 08.11.2000 (z. B. B 6 KA 52/00 R) wandte.
Es ist geplant, beim Bundesgesundheitsministerium vorstellig zu werden und anzufragen, ob die Rechtsprechung, wie wir sie beispielsweise in Berlin finden, wo - neuerdings - mehr als 1.400 h im Zeitfenster für eine bedarfsunabhängige Zulassung verlangt werden, obwohl hier auch Kollegen mit nur 100 h zugelassen wurden (s. a. meinen Bericht über meine Anhörung" auf meiner Homepage), vom Gesetzgeber gewollt war.
Sodann beabsichtigen wir, den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu bemühen, eine Beurteilung der behördlichen und gerichtlichen Willkürentscheidungen vorzunehmen und hier pflichtgemäss auf der Grundlage des PsychThG und unserer Verfassung einzuschreiten.
Auch ist angedacht, Ersatz der Schäden zu verlangen, die Erstattungstherapeuten entstanden sind dadurch, dass sie seit 01. Oktober 1999 von der Teilnahme an der Versorgung der gesetzlich Versicherten nahezu vollständig ausgeschlossen wurden.
Hier wäre auch an Schmerzensgeld für erlittene Geschäftsehrverletzung zu denken, denn unsere Patienten und auch Ärzte, die nicht beurteilen können, warum genau unsere Behandlungen durch die Krankenkassen nicht bezahlt werden, glauben stets, wir seien unqualifiziert" und empfahlen uns nicht mehr.
Es kann ja auch kein Mensch auf die Idee kommen oder fassen, dass man z. B. wegen fehlender fünf Stunden im Zeitfenster" auf 250 h, also bei 98 %, keine (bedarfsunabhängige) Zulassung bekommen hat, obwohl der Gesetzgeber eine Anzahl von nachzuweisenden Behandlungsstunden gar nicht vorsah.
Er hat sie bewusst nicht vorgesehen, weil im Zeitfenster-Zeitraum die Krankenkassen sich häufig weigerten, Kostenerstattungen vorzunehmen, mit der Begründung, sie seien grundsätzlich rechtswidrig".
Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber als Voraussetzung für eine bedarfsunabhängige Zulassung den Nachweis grundsätzlich rechtswidriger" Leistungen von Krankenkassen verlangt, also letztendlich nur Kollegen zugelassen würden oder worden sind, die sich derartige rechtswidrige Leistungen seinerzeit erschlichen hätten.
Derartige Willkür, wie wir sie im Zulassungsverfahren, zumindest in Berlin, erleben mussten bzw. immer noch erleben, ist den meisten recht und billig denkenden Menschen unvorstellbar.
Auch dürfte es unvorstellbar sein, dass aus den Berliner Sozialgerichten die Rechtsmeinung" zu hören ist, in Berlin seien zu viele" Behandler vorhanden und deswegen ginge es eben nicht anders, als durch weitere Heraufsetzung der Zeitfenster-Stundenzahl die Menge der Leistungserbringer zu reduzieren.
Dieser Sachverhalt erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.
Selbst wenn sich die Situation jetzt entspannen dürfte, weil die GKVen durch die Intervention des Bundesversicherungsamts vom 02.11.2001 (s. a. Schreiben des BVA vom 02.11.2001 auf meiner Homepage) uns nunmehr zumindest bis zur Rechtskraft der Entscheidung des ZA (wieder) an der Versorgung der GKVersicherten teilnehmen lassen (müssen), besteht dennoch unsererseits Bedarf, Willkür und Verfassungswirklichkeit im gesamten Zulassungsverfahren im Sinne eines Schwarzbuchs" der Öffentlichkeit vorzulegen.
In vielem erinnert das hiesige Zulassungsverfahren an das, was sich in Deutschland bereits Mitte bzw. Ende der dreissiger Jahre während der Hitler-Diktatur abspielte, während übrigens die ganze Zeit die Weimarer Verfassung in Kraft war, als Rechtsanwälte und Ärzte zugelassen wurden.
Kein Wunder, dass wir im Weltmassstab so allmählich zu einem Entwicklungsland verkommen. (s. a. PISA-Studie)
Willkommen in Entenhausen!
Bitte mailen Sie mir Ihren Namen und Ihre Adresse und den Status Ihres Zulassungsverfahrens und teilen Sie mit, ob Sie in der ZF-Knacker AG mitarbeiten wollen.